Beleuchtung Leuchtenwahl Um eine norm- und bewohnergerechte Ausleuchtung zu erreichen sollte entweder eine schwerpunktmässig in- direkte Beleuchtung eingesetzt werden oder sind grossflächige Deckenleuchten zu wählen. Deckeneinbauspots, sogenannte Downlights, eignen sich nicht, weil sie sitzende Personen blenden und einen Raum vor allem in den höheren Bereichen ungleichmässig ausleuchten. Horizontale Beleuchtungsstärke Die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke muss, wo ältere oder sehbehinderte Menschen wohnen, abhängig vom Einsatzort einen Wert von 300 - 500 Lux am Boden erreichen. Generell sind die Anforderungen der SLG-Richt- linien 104 „Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum“ einzuhalten und ist beispielsweise darauf zu achten, dass die Beleuchtung in der Dusche auch bei gezogenem Vorhang ausreichend ist. Vertikale Beleuchtungsstärke Die vertikale Beleuchtungsstärke auf Kopfhöhe (160 cm stehend bzw. 120 cm sitzend) darf für ältere und seh- behinderte Menschen einen Wert von 200 Lux nicht unterschreiten. Sie ist entscheidend für das Erkennen von Gesichtern, das Lippenlesen oder das Erkennen eines Schrankinhalts. Lichtfarbe / Farbwiedergabeindex Empfehlenswert ist die Lichtfarbe neutralweiss (4000 Kelvin) und ein Farbwiedergabeindex CRI / Ra von mindestens 90. Je besser die Farbwiedergabe der Lichtquelle, umso besser können beispielsweise Hautveränderungen erkannt werden. Gleichmässigkeit Die Beleuchtungsstärke sollte im Badezimmer möglichst gleichmässig sein.An Orten, wo sehbehinderte oder ältere Menschen zuhause sind, muss eine Gleichmässigkeit U0 von 0.6 erreicht werden, an allen anderen Orten ist ein Wert von mindestens 0.4 nachzuweisen. Eine Gleichmässigkeit U0 von 0.6 bedeutet, dass der tiefste am Boden gemessene Beleuchtungswert maximal um den Faktor 0.6 kleiner sein darf als die geforderte mittlere Beleuchtungsstärke. Wird wie im Sanitärbereich eine mittlere Beleuchtungsstärke von 500 Lux gefordert, so darf der tiefste Messwert dort nicht unter 300 Lux (500 Lux x 0.6) fallen. Blendung Ältere und sehbehinderte Menschen sind besonders blendempfindlich. Punktlichtquellen wie Spots und Halogenlampen oder LEDs ohne Mikroprismen- oder Mattglasabdeckungen eignen sich deshalb nicht für die Beleuchtung in Alterswohnungen, Pflegezentren oder überall dort, wo sich viele ältere oder sehbehinderte Men- schen aufhalten. Orientierungslicht – Nachtabsenkung Ein Orientierungslicht ermöglicht in Alterswohnungen und Pflegezentren die Nutzung des WCs in der Nacht, ohne dass die sehr helle Raumbeleuchtung eingeschaltet werden muss. Dies verhindert die Blendung beim Ein- tritt aus dem abgedunkelten Zimmer. Alternativ ist eine automatische Absenkung der Beleuchtungsstärke während der Nachtstunden zu prüfen. 16