ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ANWENDUNGSBEDINGUNGEN Unsere zweijährige Herstellergarantie: Gilt, wenn das Gerät unter den normalen Bedingungen verwendet wird, die der Hersteller vorgibt. Beschränkt sich ausschließlich auf die Lieferung und den Austausch, in unserem Werk, der als fehlerhaft erkannten Teile durch Originalteile. Ausgeschlossen sind alle Schäden, die durch äußere Ereignisse (Naturkatastrophen, Witterungseinflüsse, Wasserschäden, Blitzschlag usw.) verursacht werden, sowie Ausfälle durch Überspannung, Missbrauch, Beschädigung und böswillige Handlungen oder Vandalismus. Unterlassen Sie jegliche Umgestaltung oder Veränderung der Produkte in irgendeiner Weise. Deckt keine Folgeschäden ab, die entstehen durch Folgeschäden, die durch Mängel an unserem Material entstehen, noch Nutzungsausfall der Geräte, sowie finanziellen Nutzungsausfall der Geräte, sowie entsprechende indirekte finanzielle Aufwendungen. GARANTIEVERFAHREN Unsere zweijährige Herstellergarantie: Die Fehlersuche wird vom Installateur durchgeführt, eventuell in telefonischem Kontakt mit unseren Technikern. Die Reparatur vor Ort wird von Ihnen durch Austausch der defekten Baugruppen durchgeführt, mit dem Ersatzteilbestand, der zuvor eingerichtet wurde. Defekte Teile werden vom Installateur frachtfrei versendet. Dies entbindet nicht von der die Zahlung des Austauschs. Die Reparatur im Werk wird von uns innerhalb von 5 Arbeitstagen durchgeführt und das Gerät wird kostenpflichtig zurückgesendet. Eingriffe an Geräten, die als in gutem Zustand erkannt wurden, werden in Rechnung gestellt. RECHTLICHE HINWEISE Diese Garantie schließt die gesetzlichen Bestimmungen nicht aus, die sich ergeben aus : Artikel 1641 und folgende des Zivilgesetzbuches Aus Artikel L211-2 des Verbraucherschutzgesetzes Um seine Produkte zu verbessern behält sich SORHE das Recht vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu ändern und unbeschadet des Artikels L111-2 des französischen Verbraucherschutzgesetzes. des Verbraucherschutzgesetzes. STANDARDISIERUNG UND APSAD-REGELN Die Normung ist in Bezug auf periphere Überwachungsprodukte nicht sehr weit fortgeschritten, obwohl die Norm NFC 48-226 vom April 1987 über aktive Infrarotdetektoren zu beachten ist. Die Installationsregeln für sehr schwere Risiken R81 der APSAD haben den Begriff der «Frühintervention» eingeführt, der ein neues Anwendungsfeld für Infrarotbarrieren bei Perimeterdetektion (Fassaden) und periphere Erkennung (Grundstücksgrenzen). Eine frühzeitige Detektion durch Infrarotbarrieren, vor einem Eindringen in das Innere von geschützten Räumlichkeiten, schafft einen Zeitgewinn für die Intervention und verbessert die Gesamtsicherheit.